Wohnmobilversicherung

Die von uns angebotenen Wohnmobilversicherung bietet eine sehr interessante Sonder-Ersteinstufung an:

Sonder-Ersteinstufung in SF 8 für Versicherungsnehmer ab 25 Jahren
Ist der Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8.

Sonder-Ersteinstufung in SF 2 für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren
Ist der Versicherungsnehmer unter 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 2.

In beiden Fällen muss das Wohnmobil auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.

Sollte ein Vorvertrag vorhanden sein, wird der aktuelle Schadenfreiheitsrabatt natürlich übernommen.

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Weitere Highlights:

  • Keine Kilometerbegrenzung
  • Keine Einschränkungen im Fahrerkreis
  • Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden
  • 20% Nachlass für GFK-Dach
  • 5% Nachlass für THITRONIK® Alarmanlage
  • Neuwertentschädigung innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung
  • Verzicht auf Abzug „neu für alt“ bei Informations- und Unterhaltungssystemen

Wussten Sie schon?

dass Millionen Deutsche besser und günstiger versichert sein könnten?

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