Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern

Persönliche Angaben:

 männlich     weiblich     divers   

 Ja     Nein      Nichtrauchertarif:
Einige Versicherer bieten für Nichtraucher preiswertere Tarife an. Nichtraucher ist, wer in den vergangenen 12 Monaten Nikotin weder durch den Genuss von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder in anderer Form zu sich genommen hat.

Angaben zu Ihrem Beruf:

  Berufliche Tätigkeit:
Weicht der gelernte Beruf oder Hochschulabschluss von der jetzigen Tätigkeit ab, geben Sie bitte Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit an.
Studenten oder Auszubildende geben bitte den angestrebten Studienabschluss bzw. Beruf an.

  Fragezeichen Berufsausbildung:
Ein akademischer Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung kann sich positiv auf die Berufsgruppenzuordnung auswirken. Geben Sie hier bitte den höchsten Grad Ihrer beruflichen Ausbildung an.

  Fragezeichen Berufsstatus:
Diese Angabe ist für eine korrekte Tarifberechnung notwendig. Einige Versicherer berücksichtigen besondere Nachlässe z.B. für Berufe im öffentlichen Dienst, Beamte oder Freiberufler.

  Fragezeichen Personalverantwortung:
Wenn Sie Personalverantwortung haben, dann geben Sie hier bitte die entsprechende Anzahl der personell unterstellten Vollzeitmitarbeiter(innen) an.

  Fragezeichen Bürotätigkeit:
Für eine bestmögliche Berufsgruppen- einstufung geben Sie den Anteil der Bürotätigkeit möglichst exakt ein. Bürotätigkeiten in diesem Sinne sind kaufmännische, verwaltende und planende Tätigkeiten innerhalb eines Büros. Tätigkeiten in Arztpraxen, Schulungs- und Verkaufsräumen, Räumlichkeiten von Geschäftspartnern (Außendiensttätigkeiten) usw. gelten nicht als Bürotätigkeit.

Angaben zur Versicherung:

  Höhe der Berufsunfähigkeitsrente:
Sofern für Sie bis heute keine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, empfehlen wir hier einen Betrag in Höhe von 60% Ihres Jahres-Bruttoarbeits- einkommens einzugeben. Bei monatlicher Zahlweise ist dieser Betrag durch 12 zu teilen.
Für Studierende liegt die maximale monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei € 1.500,00 im Monat.

  Fragezeichen Zahlungsweise:
Hier können Sie die gewünschte Zahlungsweise eingeben. Sollte der zu zahlende Betrag zu gering sein, bieten wir Ihnen automatisch die passende Zahlungsweise an.

  Fragezeichen Versicherungsdauer:
Da das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt und eine Verlängerung bestehender Verträge nur mit erneuten Gesundheitsfragen möglich ist, empfehlen wir hier, das 67. Lebensjahr zu wählen. In einigen Berufen ist die Versicherungsdauer beschränkt. Wir bieten dann die maximal mögliche Versicherungsdauer an.

  Fragezeichen Beitragszahlungsdauer:
Wenn Sie planen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sollten Sie hier das Lebensjahr eingeben, zu dem Sie planen in den Ruhestand zu gehen. Die Beiträge müssen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gezahlt werden, jedoch besteht der Versicherungsschutz bis zur oben angegebenen Versicherungsdauer weiter. Normalerweise sollte das gewählte Lebensjahr dem der Versicherungsdauer entsprechen, da bei einer Reduzierung der Beitragszahlungsdauer der zu zahlende Beitrag steigt.

  Fragezeichen Rentenzahlungsdauer:
Die Rentenzahlungsdauer muss mindestens der Versicherungsdauer entsprechen. Eine längere Rentenzahlungsdauer erhöht den zu zahlenden Beitrag.

  Fragezeichen Beitragsdynamik:
Die Beitragsdynamik kann in einer prozentualen Höhe des jeweiligen Vorjahresbeitrags festgelegt werden. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung und dient somit einem Inflationsausgleich. Sie können der Beitragsdynamik jährlich widersprechen. Wir empfehlen eine Dynamik von mindestens 2%. Bei Erreichen der Höchstrente endet die Dynamik.

  Fragezeichen Rentensteigerung:
Hier können Sie eine Rentensteigerung integrieren. Die Rentensteigerung kommt erst nach Eintritt des Leistungsfalls zum Tragen und erhöht sich jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Wir empfehlen eine Rentensteigerung von mindestens 2% als Inflationsausgleich.

Welche Leistungen sind für Sie wichtig?

 wichtig     unwichtig      Verzicht auf abstrakte Verweisung:
Verzichtet eine Versicherung nicht auf die abstrakte Verweisung, kann die versicherte Person im Leistungsfall auf irgendeinen Beruf verwiesen werden, den sie auf Grund des Gesundheitszustandes und der Qualifikation und Erfahrung ausüben könnte und natürlich auch der bisherigen Lebensstellung entspricht. Problematisch ist diese Verweisung aber, weil der/ die Versicherte in der Regel in dem Verweisungsberuf gar keinen Arbeitsplatz hat, die Verweisung also rein abstrakt auf ein zwar existierendes, aber nicht verfügbares Berufsbild erfolgt.
Deshalb ist der Verweisungsverzicht wichtig bei Berufen, die nur eine geringe bis normale Spezialisierung erfordern und auch kein außergewöhnliches Ansehen in der öffentlichkeit genießen.

 wichtig     unwichtig      Sechs-Monats-Prognose:
Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die/ der Versicherte "voraussichtlich dauernd" außerstande sein, ihren/ seinen Beruf (oder einen Vergleichsberuf) weiter auszuüben. Im Einzelfall kann es jedoch sehr schwierig sein, eine ärztliche Prognose abzugeben, die dem Begriff "voraussichtlich dauernd" genügt. Deshalb verkürzen einige Gesellschaften den Prognosezeitraum verbraucherfreundlich auf "voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen".

 wichtig     unwichtig      Anerkennung ab Beginn:
Nach einer sechsmonatigen ununter- brochenen Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, gilt die "Fortdauer dieses Zustandes" als Berufsunfähigkeit. Die Rente wird also in diesem Fall ab dem siebten Monat gezahlt. Einige Gesellschaften leisten in diesen Fällen aber auch rückwirkend, zahlen somit "von Beginn an".

 wichtig     unwichtig      Rückwirkende Leistung:
Häufig wird eine eingetretene Berufsunfähigkeit zunächst für eine akute, vorübergehende Erkrankung gehalten. Ein Leistungsanspruch entsteht aber in der Regel erst mit dem Beginn des Monats, in dem die Versicherungsgesellschaft über die Berufsunfähigkeit informiert wurde. Verbraucherfreundlich ist jedoch, wenn der Versicherer auch bei verspäteter Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkend BU-Leistungen erbringt.

 wichtig     unwichtig      Verzicht auf Vertragsanpassung oder Kündigung:
Nach Paragraph 19 Absatz 3 VVG hat der Versicherer das Recht zur Kündigung oder Vertragsanpassung, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, dass bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das keiner der beiden Vertragsparteien bekannt war und das deswegen auch schuldlos vom Antragsteller nicht angegeben wurde. Und da niemand weiß, welche Krankheiten sich schon unbemerkt im Körper entfalten aber noch keine Beschwerden verursacht haben, halten wir dies für wichtig!

 wichtig     unwichtig      Verzicht auf Beitragsanpassung:
Nach Paragraph 163 VVG kann der Versicherer unter Einhaltung strenger Regeln z.B. bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse die Beitrage erhöhen. Verzichtet er auf dieses Recht, so sind die im Versicherungsschein ausgewiesenen Tarifbeiträge für die gesamte Vertragsdauer garantiert. Allerdings ist dieser Verzicht umstritten. Denn wenn der Versicherer zahlungsunfähig wird, weil er die erhöhten unvorhersehbaren Kosten nicht auf die Versicherten umlegen kann, könnte der Versicherungsschutz gänzlich verloren gehen! Aus diesem Grunde gibt es auch nur wenige Versicherer, die auf dieses Recht der Beitragsanpassung verzichten!

 wichtig     unwichtig      Stundung der Beiträge:
Grundsätzlich müssen die Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht weitergezahlt werden. Wird die Leistungspflicht anerkannt, werden die zuviel gezahlten Beiträge erstattet. Die meisten Gesellschaften sind jedoch bereit, bei Leistungsanmeldung die Beiträge auf Antrag während der Dauer der Leistungsprüfung zinslos zu stunden.

 wichtig     unwichtig      Nachversicherungsgarantie:
Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine Nachversicherungsgarantie an. Mit dieser können Sie die bei Antragstellung vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Anlässen (z.B. Berufsabschluss, Heirat, Geburt eines Kindes usw.) ohne erneute Gesundheitsprüfung - jedoch mit Beitragsanpassung - erhöhen.

Persönliche Daten:

 Herr     Frau     Divers     Firma   

 Ja, informieren Sie mich über aktuelle Angebote.    Nein, danke.  


Datenschutzhinweis und Beratungsprotokoll

 Ja, mit der Absendung des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass dieses Formular als Beratungsprotokoll nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz verwendet wird. Eine Kopie wird mir in Kürze an meine angegebene E-Mailadresse gesandt. Gleichzeitig willige ich in die Datenschutzerklärung ein. eBroker24 garantiert, dass die Daten auf keinen Fall an Adresshändler weitergegeben werden und dass kein unerwünschter Vertreterbesuch erfolgt.

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