Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern Persönliche Angaben: Ihr Geburtsdatum Tag 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Jahr 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Ihr Geschlecht männlich weiblich divers Rauchen Sie? Ja Nein Nichtrauchertarif: Einige Versicherer bieten für Nichtraucher preiswertere Tarife an. Nichtraucher ist, wer in den vergangenen 12 Monaten Nikotin weder durch den Genuss von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder in anderer Form zu sich genommen hat. Angaben zu Ihrem Beruf: Berufliche Tätigkeit Berufliche Tätigkeit: Weicht der gelernte Beruf oder Hochschulabschluss von der jetzigen Tätigkeit ab, geben Sie bitte Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit an. Studenten oder Auszubildende geben bitte den angestrebten Studienabschluss bzw. Beruf an. Berufsausbildung Bitte auswählen Akademischer Abschluss an einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule Sonstiger akademischer Abschluss, z. B. Betriebswirt Abgeschlossene Berufsausbildung und Weiterbildung mit Abschluss Abgeschlossene Berufsausbildung im ausgeübten Beruf Sonstige abgeschlossene Berufsausbildung Keine bzw. noch keine abgeschlossene Berufsausbildung Berufsausbildung: Ein akademischer Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung kann sich positiv auf die Berufsgruppenzuordnung auswirken. Geben Sie hier bitte den höchsten Grad Ihrer beruflichen Ausbildung an. Berufsstatus Bitte auswählen Angestellte(r) Arbeiter(in) Angestellte(r) öffentlicher Dienst Arbeiter(in) öffentlicher Dienst Beamter(in) Beamter(in)/ Richter(in) auf Lebenszeit Selbstständige(r) Freiberufler(in) Landwirt(in) Berufssoldat(in) Zeitsoldat(in) Hausfrau/ -mann Schüler(in) Student(in) Auszubildende(r) Bundesfreiwilligendienst Berufsstatus: Diese Angabe ist für eine korrekte Tarifberechnung notwendig. Einige Versicherer berücksichtigen besondere Nachlässe z.B. für Berufe im öffentlichen Dienst, Beamte oder Freiberufler. Tragen Sie Personalverantwortung? Bitte auswählen Nein Ja, für 1 Vollzeitmitarbeiter(in) Ja, für 2 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 3 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 4 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 5 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 6 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 7 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 8 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 9 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 10 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 11 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 12 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 13 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 14 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 15 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 16 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 17 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 18 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 19 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 20 Vollzeitmitarbeiter(innen) Ja, für 20 bis 50 Vollzeitmitarbeiter Ja, für 51 bis 100 Vollzeitmitarbeiter Ja, für mehr als 100 Vollzeitmitarbeiter Personalverantwortung: Wenn Sie Personalverantwortung haben, dann geben Sie hier bitte die entsprechende Anzahl der personell unterstellten Vollzeitmitarbeiter(innen) an. Bürotätigkeit Bitte auswählen Unter 50% Bürotätigkeit Über 50% Bürotätigkeit Über 60% Bürotätigkeit Über 70% Bürotätigkeit Über 75% Bürotätigkeit Über 80% Bürotätigkeit Über 90% Bürotätigkeit Zu 100% Bürotätigkeit Bürotätigkeit: Für eine bestmögliche Berufsgruppen- einstufung geben Sie den Anteil der Bürotätigkeit möglichst exakt ein. Bürotätigkeiten in diesem Sinne sind kaufmännische, verwaltende und planende Tätigkeiten innerhalb eines Büros. Tätigkeiten in Arztpraxen, Schulungs- und Verkaufsräumen, Räumlichkeiten von Geschäftspartnern (Außendiensttätigkeiten) usw. gelten nicht als Bürotätigkeit. Angaben zur Versicherung: Gewünschte monatliche Berufsunfähigkeitsrente Höhe der Berufsunfähigkeitsrente: Sofern für Sie bis heute keine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, empfehlen wir hier einen Betrag in Höhe von 60% Ihres Jahres-Bruttoarbeits- einkommens einzugeben. Bei monatlicher Zahlweise ist dieser Betrag durch 12 zu teilen. Für Studierende liegt die maximale monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei € 1.500,00 im Monat. Gewünschte Zahlungsweise Bitte auswählen jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Zahlungsweise: Hier können Sie die gewünschte Zahlungsweise eingeben. Sollte der zu zahlende Betrag zu gering sein, bieten wir Ihnen automatisch die passende Zahlungsweise an. Gewünschter Versicherungsbeginn 01. Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2024 2025 Versicherungsdauer Bitte auswählen bis zum 67. Lebensjahr bis zum 66. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr bis zum 64. Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr bis zum 62. Lebensjahr bis zum 61. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr bis zum 59. Lebensjahr bis zum 58. Lebensjahr bis zum 57. Lebensjahr bis zum 56. Lebensjahr bis zum 55. Lebensjahr bis zum 54. Lebensjahr bis zum 53. Lebensjahr bis zum 52. Lebensjahr bis zum 51. Lebensjahr bis zum 50. Lebensjahr bis zum 49. Lebensjahr bis zum 48. Lebensjahr bis zum 47. Lebensjahr bis zum 46. Lebensjahr bis zum 45. Lebensjahr bis zum 44. Lebensjahr bis zum 43. Lebensjahr bis zum 42. Lebensjahr bis zum 41. Lebensjahr bis zum 40. Lebensjahr Versicherungsdauer: Da das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt und eine Verlängerung bestehender Verträge nur mit erneuten Gesundheitsfragen möglich ist, empfehlen wir hier, das 67. Lebensjahr zu wählen. In einigen Berufen ist die Versicherungsdauer beschränkt. Wir bieten dann die maximal mögliche Versicherungsdauer an. Beitragszahlungsdauer Bitte auswählen bis zum 67. Lebensjahr bis zum 66. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr bis zum 64. Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr bis zum 62. Lebensjahr bis zum 61. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr bis zum 59. Lebensjahr bis zum 58. Lebensjahr bis zum 57. Lebensjahr bis zum 56. Lebensjahr bis zum 55. Lebensjahr bis zum 54. Lebensjahr bis zum 53. Lebensjahr bis zum 52. Lebensjahr bis zum 51. Lebensjahr bis zum 50. Lebensjahr bis zum 49. Lebensjahr bis zum 48. Lebensjahr bis zum 47. Lebensjahr bis zum 46. Lebensjahr bis zum 45. Lebensjahr bis zum 44. Lebensjahr bis zum 43. Lebensjahr bis zum 42. Lebensjahr bis zum 41. Lebensjahr bis zum 40. Lebensjahr Beitragszahlungsdauer: Wenn Sie planen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sollten Sie hier das Lebensjahr eingeben, zu dem Sie planen in den Ruhestand zu gehen. Die Beiträge müssen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gezahlt werden, jedoch besteht der Versicherungsschutz bis zur oben angegebenen Versicherungsdauer weiter. Normalerweise sollte das gewählte Lebensjahr dem der Versicherungsdauer entsprechen, da bei einer Reduzierung der Beitragszahlungsdauer der zu zahlende Beitrag steigt. Rentenzahlungsdauer Bitte auswählen lebenslang bis zum 67. Lebensjahr bis zum 66. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr bis zum 64. Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr bis zum 62. Lebensjahr bis zum 61. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr bis zum 59. Lebensjahr bis zum 58. Lebensjahr bis zum 57. Lebensjahr bis zum 56. Lebensjahr bis zum 55. Lebensjahr bis zum 54. Lebensjahr bis zum 53. Lebensjahr bis zum 52. Lebensjahr bis zum 51. Lebensjahr bis zum 50. Lebensjahr bis zum 49. Lebensjahr bis zum 48. Lebensjahr bis zum 47. Lebensjahr bis zum 46. Lebensjahr bis zum 45. Lebensjahr bis zum 44. Lebensjahr bis zum 43. Lebensjahr bis zum 42. Lebensjahr bis zum 41. Lebensjahr bis zum 40. Lebensjahr Rentenzahlungsdauer: Die Rentenzahlungsdauer muss mindestens der Versicherungsdauer entsprechen. Eine längere Rentenzahlungsdauer erhöht den zu zahlenden Beitrag. Gewünschte Beitragsdynamik Bitte auswählen 0% 1% 2% 3% 4% 5% Beitragsdynamik: Die Beitragsdynamik kann in einer prozentualen Höhe des jeweiligen Vorjahresbeitrags festgelegt werden. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung und dient somit einem Inflationsausgleich. Sie können der Beitragsdynamik jährlich widersprechen. Wir empfehlen eine Dynamik von mindestens 2%. Bei Erreichen der Höchstrente endet die Dynamik. Gewünschte Rentensteigerung Bitte auswählen 0% 1% 2% 3% 4% 5% Rentensteigerung: Hier können Sie eine Rentensteigerung integrieren. Die Rentensteigerung kommt erst nach Eintritt des Leistungsfalls zum Tragen und erhöht sich jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Wir empfehlen eine Rentensteigerung von mindestens 2% als Inflationsausgleich. Welche Leistungen sind für Sie wichtig? Verzicht auf abstrakte Verweisung wichtig unwichtig Verzicht auf abstrakte Verweisung: Verzichtet eine Versicherung nicht auf die abstrakte Verweisung, kann die versicherte Person im Leistungsfall auf irgendeinen Beruf verwiesen werden, den sie auf Grund des Gesundheitszustandes und der Qualifikation und Erfahrung ausüben könnte und natürlich auch der bisherigen Lebensstellung entspricht. Problematisch ist diese Verweisung aber, weil der/ die Versicherte in der Regel in dem Verweisungsberuf gar keinen Arbeitsplatz hat, die Verweisung also rein abstrakt auf ein zwar existierendes, aber nicht verfügbares Berufsbild erfolgt. Deshalb ist der Verweisungsverzicht wichtig bei Berufen, die nur eine geringe bis normale Spezialisierung erfordern und auch kein außergewöhnliches Ansehen in der öffentlichkeit genießen. Sechs-Monats-Prognose wichtig unwichtig Sechs-Monats-Prognose: Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die/ der Versicherte "voraussichtlich dauernd" außerstande sein, ihren/ seinen Beruf (oder einen Vergleichsberuf) weiter auszuüben. Im Einzelfall kann es jedoch sehr schwierig sein, eine ärztliche Prognose abzugeben, die dem Begriff "voraussichtlich dauernd" genügt. Deshalb verkürzen einige Gesellschaften den Prognosezeitraum verbraucherfreundlich auf "voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen". Anerkennung ab Beginn wichtig unwichtig Anerkennung ab Beginn: Nach einer sechsmonatigen ununter- brochenen Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, gilt die "Fortdauer dieses Zustandes" als Berufsunfähigkeit. Die Rente wird also in diesem Fall ab dem siebten Monat gezahlt. Einige Gesellschaften leisten in diesen Fällen aber auch rückwirkend, zahlen somit "von Beginn an". Rückwirkende Leistung wichtig unwichtig Rückwirkende Leistung: Häufig wird eine eingetretene Berufsunfähigkeit zunächst für eine akute, vorübergehende Erkrankung gehalten. Ein Leistungsanspruch entsteht aber in der Regel erst mit dem Beginn des Monats, in dem die Versicherungsgesellschaft über die Berufsunfähigkeit informiert wurde. Verbraucherfreundlich ist jedoch, wenn der Versicherer auch bei verspäteter Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkend BU-Leistungen erbringt. Verzicht auf Vertragsanpassung wichtig unwichtig Verzicht auf Vertragsanpassung oder Kündigung: Nach Paragraph 19 Absatz 3 VVG hat der Versicherer das Recht zur Kündigung oder Vertragsanpassung, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, dass bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das keiner der beiden Vertragsparteien bekannt war und das deswegen auch schuldlos vom Antragsteller nicht angegeben wurde. Und da niemand weiß, welche Krankheiten sich schon unbemerkt im Körper entfalten aber noch keine Beschwerden verursacht haben, halten wir dies für wichtig! Verzicht auf Beitragsanpassung wichtig unwichtig Verzicht auf Beitragsanpassung:Nach Paragraph 163 VVG kann der Versicherer unter Einhaltung strenger Regeln z.B. bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse die Beitrage erhöhen. Verzichtet er auf dieses Recht, so sind die im Versicherungsschein ausgewiesenen Tarifbeiträge für die gesamte Vertragsdauer garantiert. Allerdings ist dieser Verzicht umstritten. Denn wenn der Versicherer zahlungsunfähig wird, weil er die erhöhten unvorhersehbaren Kosten nicht auf die Versicherten umlegen kann, könnte der Versicherungsschutz gänzlich verloren gehen! Aus diesem Grunde gibt es auch nur wenige Versicherer, die auf dieses Recht der Beitragsanpassung verzichten! Stundung der Beiträge wichtig unwichtig Stundung der Beiträge:Grundsätzlich müssen die Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht weitergezahlt werden. Wird die Leistungspflicht anerkannt, werden die zuviel gezahlten Beiträge erstattet. Die meisten Gesellschaften sind jedoch bereit, bei Leistungsanmeldung die Beiträge auf Antrag während der Dauer der Leistungsprüfung zinslos zu stunden. Nachversicherungsgarantie wichtig unwichtig Nachversicherungsgarantie:Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine Nachversicherungsgarantie an. Mit dieser können Sie die bei Antragstellung vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Anlässen (z.B. Berufsabschluss, Heirat, Geburt eines Kindes usw.) ohne erneute Gesundheitsprüfung - jedoch mit Beitragsanpassung - erhöhen. Persönliche Daten: Anrede Herr Frau Divers Firma Vorname Name Straße Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Sonstiges: Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? bing Empfehlung Google kleinanzeigen msn Newsletter YAHOO Web.de andere Suchmaschine andere Zeitschrift Sonstiges Newsletter Ja, informieren Sie mich über aktuelle Angebote. Nein, danke. Datenschutzhinweis und Beratungsprotokoll Ja, mit der Absendung des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass dieses Formular als Beratungsprotokoll nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz verwendet wird. Eine Kopie wird mir in Kürze an meine angegebene E-Mailadresse gesandt. Gleichzeitig willige ich in die Datenschutzerklärung ein. eBroker24 garantiert, dass die Daten auf keinen Fall an Adresshändler weitergegeben werden und dass kein unerwünschter Vertreterbesuch erfolgt.